Vertragspartner verstorben
Unser herzliches Beileid. Der Verlust eines Angehörigen ist eine schwere Zeit. Wir möchten Sie dabei möglichst einfach durch die administrativen Schritte bei HOSTFACTORY® begleiten.
Was muss ich tun, wenn der Vertragspartner (Halter) eines Abonnements verstorben ist?
Melden Sie sich zunächst formlos über kontakt.hostfactory.ch beim HOSTFACTORY® Support. Dafür benötigen Sie kein eigenes HOSTFACTORY® Kundenkonto. Nennen Sie uns dabei bereits den Namen der verstorbenen Person sowie, falls bekannt, deren Kundennummer oder eine betroffene Domain. Ohne diese Angaben können wir das betroffene Kundenkonto nicht zuordnen.
Der HOSTFACTORY® Support meldet sich danach bei Ihnen und nennt Ihnen die im Einzelfall benötigten Unterlagen, in der Regel:
- eine Kopie der Erbbescheinigung (Art. 559 ZGB), aus welcher die Erben hervorgehen
- einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Identitätskarte) der anfragenden Person
- bei mehreren Erben: das Einverständnis der übrigen Erben mit dem gewünschten Vorgehen
Hinweis: Eine Sterbeurkunde allein genügt nicht. Sie belegt lediglich den Todesfall, nicht aber Ihre Erbenstellung.
Hinweis: Bis zur Prüfung dieser Unterlagen kann Ihnen der HOSTFACTORY® Support aus Datenschutzgründen keine Auskunft über die laufenden Verträge erteilen.
Wer darf über die laufenden Verträge entscheiden?
Laufende Verträge gehen in einem Todesfall mit allen Rechten und Pflichten an die rechtlichen Erben (Erbengemeinschaft) über. Besteht die Erbengemeinschaft aus mehreren Personen, können diese nur einstimmig über die Verträge verfügen, sei es zur Übernahme, zur Kündigung oder zur Begleichung offener Forderungen.
Wie läuft eine Übernahme der Abonnemente ab?
Ein Halterwechsel wird normalerweise vom bisherigen Vertragspartner (Halter) selbst beantragt (vgl. Kontakte und Rollen verwalten - Halter). Da dies im Todesfall nicht mehr möglich ist, nimmt der HOSTFACTORY® Support den Halterwechsel nach Prüfung der eingereichten Unterlagen im Auftrag der Erbengemeinschaft vor.
Für eine Übernahme benötigt die erbende Person ein eigenes HOSTFACTORY® Kundenkonto. Sie können dieses bei Bedarf bereits vorab kostenlos erstellen: Kundenkonto erstellen.
Kann ich die Verträge stattdessen kündigen?
Ja, auch eine Kündigung laufender Verträge ist im Rahmen dieses Vorgangs möglich. Wie bei der Übernahme nimmt der HOSTFACTORY® Support die Kündigung nach Prüfung der Unterlagen im Auftrag der Erbengemeinschaft vor.
Beachten Sie dabei, dass sich Abonnemente jeweils automatisch um eine weitere Vertragsperiode verlängern, sofern sie nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (in der Regel 30 Tage) auf das Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt werden. Wir empfehlen deshalb, sich möglichst zeitnah beim HOSTFACTORY® Support zu melden.