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Vertragspartner verstorben

Unser herzliches Beileid – wenn aufgrund eines Todesfalls eine Überschreibung des Vertrages oder eine Kündigung gemacht werden muss, bitten wir Sie, uns zur Verifizierung eine Kopie des Erbscheins in einem Support-Ticket zukommen zu lassen.

Laufende Verträge gehen in einem Todesfall mit allen Rechten und Pflichten an die rechtlichen Erben (Erbgemeinschaft) über und können von diesen (einstimmig!) verwaltet werden. Die Begleichung offener Forderungen, wie aber auch eine allfällige Kündigung laufender Verträge hat also durch die Erbgemeinschaft zu erfolgen.

Link zu diesem Artikel: https://support.hostfactory.ch/artikel/vertragspartner-verstorben/
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