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Wer ist vom neuen Datenschutzgesetz betroffen?

Privatpersonen sind von der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ausgenommen, solange sie Personendaten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch verarbeiten. Unter den «persönlichen Gebrauch» fallen nur Datenbearbeitungen im engeren Privat- und Familienleben. Daher sind in der Regel auch private Website-Betreiber genauso wie kommerzielle Betreiber von den neuen Bestimmungen betroffen, sobald sie persönliche Daten bearbeiten.

Unter «Personendaten» versteht man sämtliche Informationen, die sich auf eine spezifische oder identifizierbare natürliche Person beziehen. In der Praxis kann dies sehr weitreichend sein und sogar eine einfache IP-Adresse kann je nach Kontext als Personendaten gelten. Personendaten müssen gelöscht oder anonymisiert werden, sobald sie für den Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Der Begriff «bearbeiten» umfasst nahezu alle in diesem Zusammenhang denkbaren Tätigkeiten wie das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten.
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