IRTP-Verfahren
Was ist das IRTP-Verfahren?
Das IRTP (Inter-Registrar Transfer Policy) ist eine von der ICANN definierte Richtlinie, die den sicheren Transfer von Domainnamen zwischen Registraren regelt. Ziel des Verfahrens ist es, die Sicherheit von Domain-Transfers zu erhöhen und Missbrauch, insbesondere Domain-Diebstahl, zu verhindern.
Für welche Domains gilt das IRTP-Verfahren?
Das IRTP-Verfahren kommt hauptsächlich bei generischen Top-Level-Domains (gTLDs) zur Anwendung. Dazu gehören unter anderem:
- .com
- .net
- .org
- .info
- .biz
Für länderspezifische Domains (ccTLDs) wie .ch, .de oder .at gibt es in der Regel eigene Transfer-Richtlinien, die nicht von der ICANN, sondern von den jeweiligen Registrierungsstellen festgelegt werden.
Wie funktioniert das IRTP-Verfahren?
Das Verfahren wird angewendet, wenn ein Domain-Transfer zwischen zwei unterschiedlichen Registraren (z. B. von Registrar A zu Registrar B) oder ein Inhaberwechsel erfolgt. Die wichtigsten Schritte sind:
Bei einem Transfer zwischen zwei Registraren:
- Der Transfer muss vom neuen Registrar initiiert werden.
- Der aktuelle Domain-Inhaber erhält eine E-Mail (Form of Authorization, FOA), in der er den Transfer bestätigen muss.
- Der neue Domain-Inhaber erhält ebenfalls eine E-Mail zur Bestätigung des Transfers.
- Sobald beide Bestätigungen erfolgt sind, wird der Transfer durchgeführt.
- Nach Abschluss des Transfers kann die Domain für 60 Tage für einen erneuten Transfer gesperrt sein.
Bei einem Inhaberwechsel innerhalb desselben Registrars:
- Falls sich die hinterlegte E-Mail-Adresse des Inhabers ändert, werden Bestätigungsanfragen sowohl an die alte als auch an die neue E-Mail-Adresse gesendet.
- Falls die E-Mail-Adresse gleich bleibt, erhält der aktuelle Inhaber in der Regel nur eine Bestätigungsanfrage.
- Nach der Bestätigung durch den aktuellen und den neuen Inhaber wird der Inhaberwechsel vollzogen.
- Auch bei einem internen Inhaberwechsel kann eine 60-tägige Sperre für externe Transfers aktiviert werden.
- Änderungen an den Whois-Kontaktdaten, wie die E-Mail-Adresse oder die physische Adresse des Inhabers, können ebenfalls als Inhaberwechsel gewertet werden und somit das IRTP-Verfahren auslösen.
Wichtige Hinweise für Domain-Inhaber
- Stellen Sie sicher, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und erreichbar ist.
- Bearbeiten Sie Bestätigungsanfragen zeitnah, um Verzögerungen oder Probleme beim Transfer zu vermeiden.
- Dokumentieren Sie alle Transfer- und Bestätigungsvorgänge, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Beachten Sie, dass nach einem Inhaberwechsel eine 60-tägige Sperrfrist für Transfers gilt.
Was bedeutet die 60-Tage-Sperre nach einem Inhaberwechsel?
Nach einer Änderung der Whois-Kontaktdaten, insbesondere der E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers, wird die Domain in der Regel für 60 Tage für Transfers gesperrt (TRANSFER LOCK). In dieser Zeit ist kein Registrar- oder Inhaberwechsel möglich.
Gibt es alternative Verfahren zum IRTP?
Nein, das IRTP ist die verbindliche Richtlinie für Transfers von gTLDs. Es gibt keine alternativen Verfahren. Es ist daher wichtig, die Bestätigungsanfragen zeitnah zu bearbeiten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wie sieht es mit nicht-generischen TLDs aus?
Für einige nicht-generische TLDs wie .eu, .at oder .de gelten eigene Transferregeln. Diese werden von den jeweiligen Registrierungsstellen festgelegt und unterscheiden sich vom IRTP. So hat z. B. die Registry für .de (DENIC) ein eigenes Verfahren.
Bei .ch-Domains gibt es derzeit keine zusätzlichen Sicherheitsmechanismen für einen Halterwechsel, was bedeutet, dass Änderungen des Inhabers ohne weitere Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.
Für .de-Domains hingegen verwendet die DENIC ein eigenes Transferverfahren, das nicht den ICANN-Vorgaben unterliegt. Auch für .eu-Domains gelten separate Richtlinien, die von der zuständigen Registry EURid verwaltet werden.