Welche Betroffenenrechte gibt es?
Die betroffenen Personen, beispielsweise die Besucher/innen einer Website, haben das Recht, Auskunft über ihre eigenen Daten zu erhalten. In der Regel sollte diese Auskunft innerhalb von 30 Tagen und ohne Kostenfolge für die Betroffenen erfolgen. Des Weiteren besteht für die Personen das Recht, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen oder die Löschung von Daten zu verlangen. Unumgänglich ist, dass jede einzelne Anfrage individuell und sorgfältig geprüft wird. Die anfragende Person muss identifiziert werden. Wie genau reagiert wird, hängt vom Einzelfall ab. So gilt das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung und alle weiteren Rechte nie absolut.
Im Falle von Datenpannen und ähnlichen Vorfällen ist in vielen Situationen eine Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) oder auch an die betroffenen Personen erforderlich. Eine solche Meldung kann beispielsweise notwendig sein, wenn E-Mails an falsche Personen gesendet oder Daten versehentlich gelöscht wurden.