Antworten
Was gibt es bei der Zusammenarbeit mit Dritten zu beachten?
In jedem individuellen Fall müssen Sie die Auftragsbearbeitung vertraglich absichern. Üblicherweise erfolgt diese Absicherung mithilfe eines standardisierten Auftragsdatenverarbeitungsvertrags (ADV).
Bei der Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter gilt es vor allem folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Daten werden ausschliesslich gemäss dem erlaubten Handlungsrahmen der verantwortlichen Website-Betreiberin oder des verantwortlichen Website-Betreibers bearbeitet.
- Die Auftragsbearbeitung wird durch keine Geheimhaltungspflicht untersagt.
- Der Auftragsbearbeiter verfügt über die Fähigkeiten, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
- Eine Unter-Auftragsbearbeitung ist nur nach vorheriger Genehmigung zulässig.
Sollten sich Dienstleister und Anbieter im Zusammenhang mit Ihrer Website im Ausland befinden, vergewissern Sie sich, dass das jeweilige Land über einen angemessenen Datenschutz verfügt, und falls nicht, dass Sie die notwendigen zusätzlichen Massnahmen ergriffen haben. Zu den Massnahmen, die gegebenenfalls ergriffen werden müssen, gehören unter anderem der Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie die für die Schweiz notwendigen Ergänzungen.
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